27.05.2023
Stadthalle Mainburg: Bericht der HZ

„Brand-Areal für Stadthalle ungeeignet“

Mainburg. Die Zukunft der Stadthalle ist zu einem Politikum geworden. Der Stadtrat hatte sich im Juli des Vorjahres in einer Grundsatzentscheidung mit großer Mehrheit auf den bisherigen Standort am Griesplatz samt einer möglichen Integration der Stadtbibliothek sowie der Volkshochschule und eventuell weiterer Räumlichkeiten in das künftige Gebäudeensemble verständigt. Dagegen erhebt sich nun allerdings Widerspruch in Form eines Bürgerbegehrens für eine Eventhalle auf dem ehemaligen Brand-Gelände. Warum dies jedoch aus Sicht der Stadtratsmehrheit keine machbare Alternative ist, erklärte jetzt Bürgermeister Helmut Fichtner (Freie Wähler) im Gespräch mit unserer Mediengruppe.

Schon ein flüchtiger Blick auf den Lageplan des Brand-Geländes mit den dortigen Eigentumsverhältnissen macht deutlich, warum die Platzierung einer Eventhalle an der Stelle so gut wie unmöglich ist. Denn die Stadt ist keineswegs Eigentümerin des kompletten Areals. Vor allem das Herzstück in der Mitte fehlt. „Angesichts dieser Lücke wäre es allein schon planerisch eine riesige Herausforderung, eine Veranstaltungshalle auf den restlichen Flächen zu platzieren“, sagt Bürgermeister Helmut Fichtner.

Chancen für Brand-Areal

Freilich bleibe das weitläufige Brand-Areal bei allen weiteren städtebaulichen Überlegungen nicht außer Acht, wie der Rathauschef betont wissen will. „Hier soll ein Mix aus Gewerbe, Wohnbebauung und Allgemeinflächen geschaffen werden. Das ist eine große Chance, die wir in diesem Stadtviertel haben. Und die sollten wir uns nicht verbauen, indem wir dort eine Megahalle sozusagen reinquetschen.“

Bürgermeister Fichtner kommt dann auf die Vorteile des Standorts einer Stadthalle mit integrierter Stadtbibliothek und Volkshochschule am bisherigen Standort zu sprechen. Das Konzept sei aus dem ISEK-Prozess heraus und damit einhergehend einer Bürgerbeteiligung entstanden. Die politisch Verantwortlichen im Rathaus versprächen sich daraus vor allem Synergieeffekte mit der Innenstadt, insbesondere für die Gastronomie und den Einzelhandel, so der Rathauschef. Durch die neue Stadthalle am Griesplatz mit einer Tagesgastronomie sowie der Volkshochschule und der Bücherei werde sich die Besucherfrequenz im Stadtzentrum dank kurzer Wege deutlich erhöhen. Ein Biergarten an der Stadthalle würde die Aufenthaltsqualität deutlich verbessern.

Aber auch im Umfeld des Griesplatzes erkennt Fichtner viel Potenzial für Verbesserungen des Ortsbildes. Hier verweist er zum Beispiel auf die nahe Abens, deren Ufer begehbar und damit erlebbar gemacht werden könnte. Eventuell könnten neue Parkplätze in Innenstadtnähe entstehen. „Der Vorteil bei all diesen Überlegungen ist vor allem, es werden allein Flächen im Besitz der Stadt überplant“, betont der Bürgermeister.

Das von den Initiatoren des Bürgerbegehrens kritisierte mangelnde Fassungsvermögen einer neuen Stadthalle am Griesplatz ist für Bürgermeister Fichtner und die überwiegende Mehrheit im Stadtrat kein Argument für eine Auslagerung jenseits der Abens. „Eine Halle für 400 bis 500 Personen, auf die sich der Stadtrat verständigt hat, reicht vollkommen aus“, so der Rathauschef. Alle über Faschingsbälle, Schulabschluss-, Vereins- oder städtische Veranstaltungen hinausgehenden Überlegungen hält man im Rathaus für völlig überzogen.

Mit Blick auf die finanzielle Lage der Hopfenstadt stellt Bürgermeister Fichtner nicht zuletzt die Kostenfrage. „Bei einer Eventhalle sprechen wir über eine Investition im achtstelligen Bereich, also zehn Millionen Euro aufwärts – und die gehen ohne einen Cent an staatlicher Förderung allein auf das Konto der Kommune“, warnt der Rathauschef angesichts anziehender Inflation, Preis- und Tarifsteigerungen sowie einer in den nächsten Jahren wachsenden Belastung durch die Kreisumlage vor finanziellen Abenteuern.

Im Falle einer integrierten Stadthallenlösung mit Volkshochschule und Bibliothek gebe es dagegen durchaus Möglichkeiten für Zuschüsse in bestimmten Teilbereichen. Hier habe man bereits bei der Regierung von Niederbayern vorgefühlt und sei bei den Beamten dort nicht auf grundsätzliche Ablehnung gestoßen. „Es spricht also alles klar für den Neubau einer Stadthalle mit einem Fassungsvermögen von 400 bis 500 Gästen sowie der Angliederung der Bibliothek und der Volkshochschule am Griesplatz“, fasst Bürgermeister Fichtner zusammen. Inzwischen sei auch schon ein Fachplanungsbüro mit der Erstellung eines mit der Städtebauförderung abgestimmten Raumprogramms beauftragt.

Stadtratsmehrheit steht

Der besagte Grundsatzbeschluss des Stadtrats für den bisherigen Standort der Stadthalle fiel mit 17 gegen fünf Stimmen. Für die CSU und die Freien Wähler bestätigten die Fraktionssprecher Thomas Kastner und Werner Maier, dass sie nach wie vor voll hinter dieser Lösung stehen. Die beiden ÖDP-Stadträte Konrad Pöppel und Annette Setzensack sowie Erika Riedmeier-Fischer von den Grünen tragen den bisherigen Standort mit, befürworten allerdings eine Sanierung der bestehenden Gebäude von Stadthalle und AOK.

 

Kommentar von Harry Bruckmeier (HZ):

Legal, aber nicht unbedingt legitim

Seit gut einem Vierteljahrhundert sind in Bayern Bürgerbegehren zugelassen. Es handelt sich dabei um eine Form der direkten Demokratie, um die uns die Bürger in vielen anderen Ländern beneiden. Um so wichtiger ist es, mit diesem Instrument der Bürgerbeteiligung verantwortungsvoll umzugehen.

In Mainburg gab es bislang zwei Bürgerentscheide. In beiden Fällen handelte es sich um kommunalpolitische „Aufreger“. Einmal ging es um einen Kreisverkehr an der Bahnhofskreuzung, der verhindert wurde. Im zweiten Fall stimmte der Souverän für den Neubau der Grundschule Sandelzhausen als inklusives Schulmodell. Fast vergessen: Auf Kreisebene stand im Jahre 2009 die Entscheidung über die Sanierung des Kelheimer Landratsamtes im altehrwürdigen Wittelsbacher Schloss zur Abstimmung.

Nun gibt es in der Hopfenstadt eine Initiative zum Bau einer Eventhalle auf dem Areal des Brand-Geländes zwischen Freisinger Straße und Schöllwiese. So weit, so gut. Schaut man sich die Reihen der Unterstützer aber einmal genauer an, kommt man schon ein wenig ins Grübeln. Denn unter sie haben sich auch einige Stadträte gemischt, die auf diese Weise wohl einen für sie unliebsamen Beschluss mit Hilfe einer Volksbefragung aushebeln wollen.

Nun entspricht es guter alter parlamentarischer Tradition, sich bei einer Abstimmungsniederlage dem Willen der Mehrheit zu beugen. Insbesondere gilt dies für alle gewählten Volksvertreter. Ihnen sei deshalb dringend ans Herz gelegt, sich aus der Sache herauszuhalten und neutral zu bleiben. Um nicht missverstanden zu werden: Freilich ist es das gute Recht aller Bürger, sich des Instruments eines Bürgerbegehrens zu bedienen. Schließen sich ihnen jedoch amtierende Mandatsträger an, so hat das einen faden Beigeschmack. Oder anders ausgedrückt: Ihr Verhalten ist zwar legal, aber nicht unbedingt legitim. 

Harry Bruckmeier